Logo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Bitschubser IT.

§1 Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend 'AGB') der Bitschubser IT & Consulting GmbH (nachfolgend 'Bitschubser') gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend 'Geschäftspartner') mit Bitschubser hinsichtlich der von Bitschubser angebotenen Waren und Leistungen abschließt, sofern nicht Individualvereinbarungen zwischen Bitschubser und dem Geschäftspartner getroffen wurden.

1.2

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständig beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

1.3

Nur Geschäftsführer und Prokuristen sind berechtigt, Individualvereinbarungen bzw. von den AGB abweichende Vereinbarungen zu bestimmen.

1.4

Die AGB werden Bestandteil aller zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Geschäftspartners, die Bitschubser nicht ausdrücklich anerkennt, sind für Bitschubser unverbindlich, auch wenn Bitschubser nicht ausdrücklich widerspricht.

1.5

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Bitschubser diese schriftlich bestätigt. Die AGB werden durch die jeweiligen Verträge ergänzt.

§2 Angebote

2.1

Angebote der Bitschubser sind freibleibend und unverbindlich.

2.2

Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Bitschubser. Selbiges gilt für Ergänzungen, Abänderungen, Rabatte oder Nebenabreden.

2.3

Datenblätter, Zeichnungen, Maße, Abbildungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§3 Preise

3.1

Soweit nicht anders angegeben, werden die Preise als Nettopreise zzgl. USt und zzgl. Versand angegeben.

3.2

Soweit nicht anders angegeben sieht sich Bitschubser an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 7 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Sie gelten nach Wahl Bitschubsers ab Werk des Lieferanten oder ab Firmensitz Bitschubser.

3.3

Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt eine Abrechnung erbrachter Dienstleistungen nach tatsächlichem Aufwand in Arbeitseinheiten je angefangener 15 Minuten. Dabei gelten Stundensätze von € 100,- für einfache Technikerleistungen, € 130,- für IT-Dienstleistungen und € 150,- für Consultingleistungen. Die reguläre Arbeitszeit ist Montag bis Freitag von 08:00 - 17:00 Uhr. Außerhalb der Arbeitszeiten wird ein Aufschlag von 50% angerechnet, an Sonn- und Feiertagen beträgt der Aufschlag 100%.

3.4

Fahrtkosten werden mit € 35,-/h Anfahrtszeit zzgl. € 0,55/km Fahrt berechnet.

3.5

Bitschubser ist berechtigt, Preissteigerungen aus dem eigenen Einkauf auch nach Vertragsschluss in dem Umfang an den Geschäftspartner weiterzugeben. Hierüber wird Bitschubser den Geschäftspartner rechtzeitig in Kenntnis setzen.

§4 Liefer- und Leistungstermine

4.1

Angegebene Termine verstehen sich als unverbindliche Richtwerte, es sei denn, es wurde anderweitig schriftlich vereinbart.

4.2

Der Geschäftspartner kann Bitschubser frühestens sechs Wochen nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins schriftlich in Verzug setzen.

4.3

Soweit Liefertermine ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden, beginnen die vereinbarten Fristen mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor vollständiger Beibringung aller notwendigen Unterlagen durch den Geschäftspartner und nicht vor Eingang einer ggfs. vereinbarten Anzahlung.

4.4

Wird Bitschubser an der Erfüllung der Verpflichtung durch Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, welche trotz der nach den Umständen des Einzelfall zumutbaren Sorgfalt durch Bitschubser nicht abwendbar waren (z.B. Krieg, Energiemangel, behördliche Eingriffe, Explosion, Unwetter, Brand, Sabotage, Arbeitskämpfe usw.) verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Soweit die Lieferung unmöglich oder unzumutbar wird, wird Bitschubser von der Auftragserfüllung frei. Dies gilt auch bei verspätetem oder ungenügendem Vormaterialeingang sowie Lieferverzug, sofern das Verschulden nicht bei Bitschubser liegt und Bitschubser sich in zumutbarem Maße um Ersatzbeschaffung bemüht hat.

4.5

Sofern Bitschubser nach den og. Bestimmungen im Verzug befindet, kann der Geschäftspartner Ersatz eines Schadens nur dann berufen, wenn dieser auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ansonsten ist der Geschäftspartner berechtigt, Bitschubser eine angemessene Nachfrist zu setzen.

4.6

Bitschubser ist zu Teilleistungen oder -lieferungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Geschäftspartner zumutbar ist. Für diesen Fall ist Bitschubser berechtigt, die erbrachten Teilleistungen bzw. -lieferungen ggfs. gesondert in Rechnung zu stellen.

§5 Zahlung und Zahlungsverzug

5.1

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart nach 14 Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit kommt der Geschäftspartner mit der ersten Mahnung, spätestens jedoch nach 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug.

5.2

Bei Zahlungsverzug des Geschäftspartners, welcher Verbraucher ist, ist Bitschubser berechtigt, Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem jeweils gültigen Basissatz zu verlangen. Sofern der Geschäftspartner Unternehmer ist, beträgt der Verzugszins 9%-Punkte über dem Basissatz. Die Geldendmachtung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadenersatzes bleibt vorbehalten.

5.3

Ab der zweiten Mahnung erhebt Bitschubser pro Rechnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von jeweils € 10,-.

5.4

Die von Bitschubser gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum der Bitschubser. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Verpfändung durch Bitschubser gelten nicht Rücktritt vom Vertrag. Der Geschäftspartner ist nicht berechtigt, die von Bitschubser gelieferte Ware vor Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen ihn zu Verpfänden oder als Sicherheit zu übereignen.

5.5

Sofern Bitschubser nach den og. Bestimmungen im Verzug befindet, kann der Geschäftspartner Ersatz eines Schadens nur dann berufen, wenn dieser auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ansonsten ist der Geschäftspartner berechtigt, Bitschubser eine angemessene Nachfrist zu setzen.

5.6

Mit Gegenansprüchen dürfen sowohl Bitschubser als auch Geschäftspartner nur soweit gegeneinander aufrechnen, als dass sie unstreitig oder rechtskräftig (z.B. durch Urteil) festgestellt sind.

5.7

Ist der Geschäftspartner mit der Entrichtung von zwei oder mehr Rechnungen in Verzug geraten, berechtigt dies Bitschubser, nurmehr auf Vorkasse tätig zu werden.

§6 Datenschutz

6.1

Es gelten die auf unserer Webseite und auf Nachfrage ausgegebenen Datenschutzbedigungen.

§7 Gewährleistung

7.1 (Unternehmer)

Sofern der Geschäftspartner Unternehmer ist: Für die von Bitschubser gelieferte Ware gilt bei Neuware eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr sowie keine Gewährleistung bei Gebrauchtware. Für die von Bitschubser erbrachten Arbeiten gilt eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten. Die Gewährleistungsfristen beginnen ab dem Tag der Übergabe bzw. der Ausführung der Leistung. Wird eine Lieferung oder die Abnahme einer Lieferung aus Gründen verzögert, die vom Geschäftspartner zu vertreten sind, beginnt die Gewährleistungsfrist bereits mit schriftlicher Anzeige der Liefer- oder Übergabebereitschaft. In diesem Fall geht auch die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs des Vertragsgegenstandes mit der schriftlichen Anzeige auf den Geschäftspartner über.

7.1 (Verbraucher)

Sofern der Geschäftspartner Verbraucher ist: Für die von Bitschubser gelieferte Ware gilt bei Neuware eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren sowie bei Gebrauchtware von einem Jahr. Für die von Bitschubser erbrachten Arbeiten gilt eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten. Die Gewährleistungsfristen beginnen ab dem Tag der Übergabe bzw. der Ausführung der Leistung. Wird eine Lieferung oder die Abnahme einer Lieferung aus Gründen verzögert, die vom Geschäftspartner zu vertreten sind, beginnt die Gewährleistungsfrist bereits mit schriftlicher Anzeige der Liefer- oder Übergabebereitschaft. In diesem Fall geht auch die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs des Vertragsgegenstandes mit der schriftlichen Anzeige auf den Geschäftspartner über.

7.2

Der Geschäftspartner muss die ihm gelieferte Ware und Leistung unverzüglich nach Erhalt überprüfen. Werden Fehler festgestellt oder fehlen zugesicherte Eigenschaften, ist Bitschubser zu Wahl Bitschubsers zu Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt und verpflichtet.

7.3

Gewährleistungsansprüche können jedoch nur dann geltend gemacht werden, wenn der Fehler genau beschrieben wird und zwar einschließlich der genauen Bediensituation vor Auftreten des Fehlers und einschließlich der bei Fehlereintritt be- oder verarbeiteten Daten. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, Bitschubser zum Zwecke der Fehleranalyse und -beseitigung diese Daten zur Verfügung zu stellen.

7.4

Lehnt Bitschubser die Nachbesserung oder Nachlieferung ab oder schlagen mindestens zwei Nachbesserungs- oder Nachlieferungsversuche binnen angemessener Frist fehl, kann der Geschäftspartner vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.

7.5

Schadenersatzansprüche des Geschäftspartners sind ausgeschlossen, außer bei Fehlen einer ihm schriftlich zugesicherten Eigenschaft oder bei Schäden, die Bitschubser aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Geschäftspartner seine Ansprüche auf die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes stützt. Soweit dies erforderlich ist, hat der Geschäftspartner Bitschubser im Rahmen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung die notwendige Zeit und Gelegenheit unentgeltlich zu gewähren und im Rahmen des Zumutbaren auch Hilfskräfte und Vorrichtungen sowie repräsentative Testdaten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

7.6

Gewährleistungsansprüche verfallen, wenn der Kunde ohne schriftliche Zustimmung von Bitschubser selbst oder durch Dritte Ergänzungen oder Änderungen an den gelieferten Programmen vornimmt bzw. vornehmen lässt.

7.7

Gewährleistungsansprüche gegen Bitschubser stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§8 Schlussbestimmungen

9.1

Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Bitschubser und den Geschäftspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.2

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Schriftformklausel sind nur schriftlich und mit ausdrücklicher Bezugnahme auf diese Vereinbarung zulässig.

9.3

Sofern keine gesetzliche Regelung anderes regelt, ist für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Bitschubser IT & Consulting GmbH.

9.4

Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung hinsichtlich Form, Inhalt, Zeit, Maß und Geltungsbereich möglichst weitgehend entspricht. Dies gilt auch für Lücken in dieser Vereinbarung.

9.5

Sofern der Vertrag mehrsprachig vorgelegt wird, ist im Zweifel die deutsche Fassung rechtsgültig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen | Bitschubser IT